HINTERGRÜNDE / WISSENSWERTES

 

Der Oberhagen ist nicht einfach irgendeine Fläche innerhalb der Stadt Warstein. Der Oberhagen und seine Umgebung zählen zu den interessantesten Plätzen im gesamten Stadtgebiet.
Die Wurzeln der Warsteiner Eisenindustrie - und damit, wie derzeit von manchen Forschern vermutet, die Wurzeln der Stadt Warstein überhaupt - liegen in diesem Gebiet, mit dem "Hohen Stein" hat Warstein ein fast unbeachtetes Wahrzeichen, das Naturschutzgebiet ist seit vielen Jahrzehnten weit über die Stadtgrenzen Warsteins bekannt.
Hier haben wir einige Hintergrundinformationen über den Bereich Oberhagen zusammengestellt - denn nur was man kennt, kann man auch schätzen und schützen.
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Bilder und Karten

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Die wohl älteste Darstellung des Bereiches Oberhagen findet sich auf einer Karte, die um 1630 gezeichnet wurde. Leider handelt es sich hier nur um eine Nachzeichnung. Deutlich wird hier die direkte Beziehung zwischen der Warsteiner Eisenhütte und dem hier mit "Stollen" und einem schön gezeichneten Stollenmundloch mit Türstock-Ausbau dargestellten Bergbau im Oberhagen, der späteren Grube "Rom". (Achtung: Die Karte ist geostet, das heißt: Oben auf der Karte ist Osten, Norden ist links)
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Auf der sogenannten ´LeCoq-Karte´ von 1805 ist der Oberhagen-Bereich kaum zu erkennen. Einzig die Eintragung der "Eisenhütte" hilft bei der Orientierung.
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Das sogenannte ´Urmeßtischblatt´ von 1839 zeigt den Bereich Oberhagen noch unberührt vom hier später intensiv umgehenden Steinbruchbetrieb.
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Auf dem Meßtischblatt aus dem Jahr 1900 ist sehr schön zu erkennen, wie sich aus dem Westertal im nördlichen Bereich der Wald den Hang hinauf zieht, im südlichen Bereich sind es statt dessen Wiesen, Weiden.
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Eine ganz bekannte Darstellung: Die erste Zeichnung der Stadt Warstein, gezeichnet um 1720 - 1730 vom flämischen Maler und Zeichner Renier Roidken. Besonders gut zu erkennen: Der Hohe Stein mit dem markanten ´Durchgang´.
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Ausschnitt aus einer Chromolitographie von ca. 1900. Dargestellt der Hohe Stein. Auf dem Albumblatt finden sich weitere Darstellungen aus dem Raum Warstein: Eine Ansicht der Stadt Warstein, eine (Phantasie-)Szene aus der Bilsteinhöhle, eine Ansicht von Belecke. Das Blatt stammt aus dem "Album von Sauerlande und Umgegend".
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Aufsätze über den Oberhagen

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Bernhard Wiemeyers Abhandlung über den Oberhagen von 1911, auch heute noch sehr lesenswert! Ausführlich geht er auf die Umgebung (lange vor dem Steinabbau!), die Tier- und Pflanzenwelt des Oberhagens, des Wästertals und einiger Besonderheiten in der Stadt Warstein ein.
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1984 brachte die Stadt Warstein eine Broschüre heraus mit dem Titel "Die Stadt Warstein stellt sich vor". Darin findet sich auch ein kurzer Beitrag von Aloys Hecker über den Oberhagen. Damals war die Stadt Warstein noch stolz auf ´ihren´ Oberhagen - jetzt will man ihn zerstören.
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Amtliches über den Oberhagen

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Die Wiese südlich des Oberhagens ist ein geschütztes Biotop nach § 62 Landschaftsgesetz NRW. Hier finden Sie den Text der kurzen Biotop-Beschreibung sowie weitere Hintergründe zur Wiese zum §62 und zu den Auswirkungen auf die Planung.
Die neue Verordnung über das Naturschutzgebiet Oberhagen.
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Eine kurze, ´amtliche´, Beschreibung des Naturschutzgebietes Oberhagen, die im Zusammenhang mit der Kartierung schützenswerter Biotope in NRW steht.

´Vermischtes´

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In der Zeitschrift "Wirtschaft in Südwestfalen" gab es einen kleinen Bericht über die Planungen auf dem Risse-Gelände. Die IHK ist sicher unverdächtig und wirtschaftsfreundlich. Umso überraschender: Auch hier wird sehr ausführlich auf Schwierigkeiten und Probleme eingegangen. Und: In Winterberg war ein Parkdeck - in Warstein als völlig unzumutbar bezeichnet - offensichtlich kein Problem...
Die Zerstörung von 5300 qm Waldfläche im NSG Oberhagen, von insgesamt über 10.000 qm geschützter Flächen, soll nach §35 des Baugesetzbuches erfolgen - und nicht, wie eigentlich erforderlich - nach Bundesimmissionsschutzgesetz. Aber auch der §35 des Baugesetzbuches gibt genügend Anlaß, die Zulässigkeit des Vorhabens zu bezweifeln. Überzeugen Sie sich selbst, ackern Sie Sich durch den §35!
Der §34 der Unfallverhütungsvorschrift Sprengarbeiten regelt den "Sprengbereich", der eigentlich 300 Meter beträgt. Für die verschiedenen Sprengungen im ´Risse-Gelände´ muss dieser Sprengbereich massiv verkleinert werden. Aber eigentlich müßte der Sprengbereich bei stark klüftigem Gestein sogar vergrößert werden...
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