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POST AUS DÜSSELDORF: "DASS DER BAUANTRAG WEGEN UNZULÄSSIGKEIT ABGELEHNT WIRD..."
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Sehr geehrter
Herr Dr. Frank,
die von meinen nachgeordneten Behörden ergänzend angeforderten
Berichte liegen zwischenzeitlich vor. Urlaubsbedingt ist bei der Beantwortung
Ihres Schreibens eine Verzögerung eingetreten. Dies bitte ich zu
entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen |
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Zur Bedeutung dieses Schreibens: Im Gegensatz zur Stadt Warstein
vertreten die Bezirksregierung Arnsberg und der Kreis Soest - also die
der Stadt Warstein übergeordneten Behörden - die Auffassung,
dass ein Verfahren als einfache Baugenehmigung
unzulässig sei. Bisher war von der Stadt immer
eine eigene Zuständigkeit für den Abbau der Oberhagen-Felswand
behauptet worden. Diese Auffassung wird von den übergeordneten
Behörden ausdrücklich nicht
geteilt. Die Stadt darf in diesem Fall - dem Abbau von mindestens 600.000
Tonnen Kalkstein - keine Baugenehmigung erteilen, da sie nicht zuständig
ist. Die Erteilung einer Baugenehmigung in diesem Fall wäre unzulässig.
Sollte die Genehmigung dennoch erteilt werden, haben die klagewilligen
Umweltverbände hier einen sehr guten Ansatzpunkt, um die grundsätzliche
Unzulässigkeit der Genehmigung gerichtlich feststellen zu lassen.
Die Stadt wollte den Abbau der Oberhagen-Felswand durch einen Verfahrenstrick genehmigen. In der neuen Naturschutzgebietsverordnung gab es einen Ausnahme-Tatbestand in § 7: "Von den Bestimmungen dieser Verordnung sind nicht betroffen: [...] Böschungssicherungsmaßnahmen an den Steinbruchwänden im Einvernehmen mit der unteren Landschaftsbehörde." Dazu war also die Zustimmung der unteren Landschaftsbehörde beim Kreis Soest erforderlich. Diese Zustimmung hat die untere Landschaftsbehörde ausdrücklich verweigert. Der Trick scheiterte also schon daran. Wichtiger noch ist die Auffassung
der Bezirksregierung, die den Verfahrenstrick als solchen unmöglich
macht: Die Planungen wurden im Verlauf des Verfahrens immer gigantischer.
Die ursprüngliche Planung sah einen Abbau der Felswand an der Oberkante
von maximal 15 Metern vor - für den Oberhagen schon schlimm genug!
Im August 2005 wurde eine modifizierte Planung vorgestellt: Aus 15 m
Abbautiefe wurden 35 Meter und sogar der Fuß der Felswand sollte
um 10 Meter zurückverlegt werden - dafür läßt sich
kein einziger vernünftiger Grund angeben (doch: mehr Steine, mehr
Erlös und vor allem: Erst dadurch wird das Risse-Gelände in
seiner vollständigen heutigen Erstreckung, bis an den heutigen
Böschungsfuß, vermarktbar). Die Bezirksregierung steht nun
auf dem Standpunkt, dass ein derart großer und tiefer Eingriff
in die Felswand nicht mehr als Böschungssicherung bezeichnet werden
kann und daher durch den oben angeführten Ausnahmetatbestand der
NSG-Verordnung nicht mehr abgedeckt ist. Sollten nun Firma Risse und/oder die Stadt Warstein das verrückte Projekt Innenstadtsteinbruch weiter verfolgen, so müssen sie sich dem dafür zuständigen Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz stellen. Das hat weitreichende Konsequenzen. In diesem Verfahren sind Verfahrenstricks nicht vorgesehen - und auf diese Tricks hatte man voll und ganz gesetzt. Man darf gespannt sein, welchen "Plan B" die Verfechter des Projektes nun aus der Tasche zaubern werden (und vor allem: ob sie überhaupt einen solchen "Plan B" haben!). Ein geordnetes Verfahren ist mit höherem Kostenaufwand verbunden. Man muß auch damit rechnen, dass die Antragsunterlagen von kompetenten Fachleuten geprüft werden (schon jetzt sickerte durch, dass der ´Bauantrag´ von verschiedenen Fachbehörden in der Luft zerrissen worden ist...). Im Rahmen des geordneten Verfahrens sind verschiedene Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Bei einem derart katastrophalen Eingriff in ein außerordentlich wertvolles Naturschutzgebiet kann im Rahmen eines geordneten Verfahrens eigentlich keine Genehmigung erteilt werden - das wäre nur bei einem umgangenen und getricksten Verfahren denkbar gewesen. In einem geregelten Verfahren gibt es eine Beteiligung des Naturschutzes und somit auch nachher die Möglichkeit der Klage durch die anerkannten Naturschutzverbände.
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Kurz gesagt: Ein geordnetes Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz ist gründlicher, damit auch langwieriger und teurer als das von Firma Risse und der Stadt Warstein angestrebte Baugenehmigungsverfahren. Da man nun seit Jahren auf das falsche Pferd gesetzt hat, hat man sich selbst ganz gründlich ein Bein gestellt. Wäre man von Anfang an den legalen Weg gegangen, dann wäre man jetzt auf jeden Fall weiter - zumindest klüger. Wenn man das Projekt tatsächlich weiter verfolgen möchte, dann muß nun eigentlich wieder bei "Null" begonnen werden. Welch eine Blamage für eine Verwaltung - vor allem angesichts der Arroganz und Belehrungsresistenz, die man Skeptikern und Kritikern des Projektes gegenüber beständig an den Tag legte. Die Rechtsauffassung der Initiative Oberhagen wurde eindrucksvoll bestätigt. |
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Wie
zu erwarten, hat das Schreiben für reichlichen Wirbel gesorgt, im
Stadtentwicklungsausschuss, in der Presse. Deshalb finden Sie <hier> eine Zusammenstellung der Pressebrichterstattung. |
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